Förderungsmöglichkeiten
Der
Wärmeschutz und sparsame Umgang mit Heizenergie spielt eine immer wichtigere
Rolle für Eigentümer und Mieter. Das Bewusstsein für Umweltschutz und
Energiekosten ist gestiegen. Wenn Sie durch Modernisierung den Energieverbrauch
senken wollen, oder bei einem Neubau energiesparende Geräte einsetzen, so gibt
es verschiedene Förderprogramme, die Sie dabei unterstützen. Erkundigen Sie sich
auch bei Ihrem Energieversorger nach Fördermitteln.
Zur Zeit haben wir folgende Programme für Sie recherchiert:
ACHTUNG: Die bundes- und länderspezifischen Förderprogramme unterliegen
ständigen Änderungen. Bitte erkundigen Sie sich nach dem aktuellen Stand direkt
unter den angegebenen Info-Telefonnummern oder im Internet.
Bundesweite Programme
KfW-Programme
(z.B.:
KfW-Programm zur CO²-Minderung
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau unterstützt Maßnahmen bei Wohngebäuden, die
den CO2 - Ausstoß verringern. Gefördert werden sowohl Privatpersonen als auch
Wohnungsunternehmen, Gemeinden, Kreise und sonstige Körperschaften des
öffentlichen Rechts. Sie erhalten langfristige zinsgünstige Darlehen mit
Festzinssätzen und maximal drei tilgungsfreien Anlaufjahren. Die Zinsen liegen
unter dem Kapitalmarktniveau und werden für die ersten zehn Jahre festgelegt.
Der Kredithöchstbeitrag liegt bei 5 Mio. EUR; beim Bau von Passivhäusern wird
ein Kredit bis zu 50.000 EUR gewährt. Unterstützt werden beispielsweise
Wärmedämmungen, die Installation von Gas-Brennwertheizungen oder
Niedertemperaturheizkesseln, Vorrichtungen zur Nutzung erneuerbarer Energie wie
Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen oder Wärmetauscher.
Weitere Informationen gibt es unter
www.kfw.de
oder bei:
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Produktmarketing und Beratung
Charlottenstr. 33-33a
10117 Berlin-Mitte
Tel.: 0 30/2 02 64-0
Fax: 0 30/2 02 64-5192
Info-Hotline: 01801-33 55 77
Marktanreizprogramm zur Förderungerneuerbarer Energien (Solar)
Gefördert werden Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung mit 92 Euro je
angefangenem qm errichteter Bruttokollektorfläche. Der Höchstbetrag je
Einzelanlage beträgt 25.000 Euro.
Weitere Information gibt es unter
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Str. 29 - 35
65760 Eschborn
Tel.: 0 61 96/9 08-625
Fax: 0 61 96/9 08-800
Länder-Programme
(Auszug)
Baden-Württemberg
1.
Energiesparprogramm Altbau
Dieses Programm unterstützt Eigentümer von Wohngebäuden bei der Installation
von Brennwertkesseln oder Niedertemperaturheizungen. Es gewährt zinsgünstige
Darlehen von bis zu 15.000 Euro mit einer Laufzeit von 20 Jahren. Falls die
Baugenehmigung für das Wohngebäude vor dem 1. Januar 1984 erteilt wurde, muss
eine Energiediagnose erstellt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Landeskreditbank Baden-Württemberg
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Telefon 0721/1501040
Telefax 0721/1501272
Rheinland-Pfalz
1.
Modernisierungsprogramm
Im Rahmen des
Modernisierungsprogramms fördert das Land Rheinlandpfalz den erstmaligen Einbau
einer Heizung in Mietwohnungen. Auch der Ersatz des Heizkessels wird als
energiesparende Maßnahme unterstützt, allerdings nur in Kombination mit
Wärmedämmung. Modernisierer erhalten ein zinsgünstiges Darlehen (zwei Prozent),
das die Hälfte der förderfähigen Kosten beträgt. Diese wiederum haben eine
Obergrenze von 30.677,51Euro. Mit den Baumaßnahmen darf erst nach der
Bewilligung angefangen werden. Antragsberechtigt sind Eigentümer oder sonstige
Nutzungsberechtigte, nicht jedoch Mieter.
Weitere Informationen zu diesem Programm gibt es beim:
Ministerium der Finanzen
Kaiser-Friedrich-Straße 5
55116 Mainz
Telefon 06131/164235 oder 06131/164268
Telefax 06131/164115
Die
bundes- und länderspezifischen Förderprogramme unterliegen ständigen Änderungen.
Bitte erkundigen Sie sich nach dem aktuellen Stand direkt unter den angegebenen
Info-Telefonnummern oder im Internet